Allgemeine Bestimmungen – Jahresvertrag

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN – Jahresvertrag

Gebührenregelung
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, die auf 12 Raten aufgeteilt werden. Die Unterrichtsgebühren sind zum Ersten des Monats zu entrichten und können nur über Lastschriftverfahren bezahlt werden.
Barzahlung ist nicht möglich. Die unterrichtsfreie Zeit in den bayerischen Schulferien ist in den Jahres- und 3-Monatsverträgen mit enthalten.  Bei Gutschein – Karten sind die Ferien nicht enthalten.

Vertragsdauer
Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr ab Vertragsbeginn bei Jahresverträgen. Die Verträge verlängern sich nicht automatisch.

Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung kann auf Antrag nach drei versäumten Stunden die Unterrichtsgebühr für die restliche Dauer der Erkrankung entfallen. Die Lehrkraft ist bemüht, ausgefallene Stunden nachzuholen, ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Lehrkraft berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen).

Ferien
Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen.
In den Ferien sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Probezeit
Die Probezeit beträgt 1 Monat bei Jahresverträgen.  In dieser Zeit kann von beiden Seiten der Unterrichtsvertrag zum Monatsende gekündigt werden.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München

Datenschutz

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